Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kalkulationssoftware Spanflug Make als Software-as-a-Service (SaaS) der Spanflug Technologies GmbH

Stand: 14. September 2023 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) und der auf deren Grundlage geschlossene Vertrag („Vertrag„) regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen der Spanflug Technologies GmbH, Bürgermeister-Steinberger-Ring 4, 84431 Rattenkirchen („Anbieter„) und dem Kunden hinsichtlich der Nutzung der in diesen AGB beschriebenen Software. 

1. Definitionen

Die folgenden Begriffe haben die unten angegebene Bedeutung:

Kunde“ bedeutet jene Person, die den Vertrag unter Anwendung dieser AGB über die Nutzung der Software schließt.

Leistungsbeschreibung“ meint die unter https://spanflug.de/make/ abrufbare Beschreibung der Software.

Nutzungsgebühr“ bedeutet die in der Leistungsbeschreibung genannte Vergütung für die Nutzung der Software.

Software“ ist die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Kalkulationssoftware.

Nutzer“ bedeutet eine Person, die die Software im Auftrag des Kunden nutzt.

2. Nutzung der Software

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Software für die Dauer des Vertrages zur Nutzung mit einem gängigen Browser als Cloud-Lösung (SaaS) zur Verfügung.

2.2 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt aber nicht verpflichtet, die Software weiterzuentwickeln oder sonstwie zu ändern.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, (i) soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, zu kopieren, zu benutzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen (ii) nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software im Ganzen oder in Teilen nicht Dritten zugänglich zu machen (iv) die Software automatisiert zu nutzen oder Ergebnisse der Software automatisiert weiterzuverarbeiten. Der Kunde wird die Software lediglich für eigene Geschäftszwecke nutzen.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die auf eine Nutzung der Software durch andere als die berechtigten Nutzer schließen lassen, vom Kunden eine Auflistung derjenigen Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auflistung unverzüglich nach Aufforderung des Anbieters vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Auflistung nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Aufstellung falsch und/oder unvollständig, ist der Anbieter berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

2.5 Der Kunde wird die Vertragsleistungen ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht nutzen und insbesondere keine Daten in die Software hochladen, die geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde wird den Anbietern von entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.

2.6 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er die Zugangsdaten zur Software vertraulich behandelt und keinem Dritten offenbart. Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass unautorisierte Dritte Zugang erhalten haben, benachrichtigt der Kunden den Anbieter unverzüglich und ändert seine Zugangsdaten. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Gebrauch seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.

2.7 Alle an der Software bestehenden oder hiermit in Verbindung stehenden gewerblichen Schutzrechte einschließlich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte stehen dem Anbieter zu.

2.8 Die Software bietet lediglich Schätzungen für die Fertigungskosten von Bauteilen an, die mithilfe hochentwickelter automatisierter Programme berechnet werden. Für Abweichungen der tatsächlichen von den mit dem Programm geschätzten Fertigungskosten steht der Anbieter nicht ein. Der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse der Software zu prüfen und nur im Falle, dass diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, diese Ergebnisse der Software produktiv zu nutzen.

3. Gewährleistung

3.1 Während der Laufzeit des Vertrags gewährleistet der Anbieter, dass die Software im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, die Nutzung der Software durch den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt und die Software innerhalb der in Abschnitt  3.6 beschriebenen Verfügbarkeitsquote verfügbar ist.

3.2 Die Beschaffenheit der Software wird ausschließlich durch den Vertrag bestimmt. Zusicherungen hinsichtlich der Software in öffentlichen Aussagen, insbesondere der Werbung, oder in Aussagen durch Mitarbeiter des Anbieters enthalten keine Hinweise auf die Beschaffenheit, sofern die Geschäftsführung des Anbieters diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Der Anbieter gibt keinerlei Garantie ab und übernimmt auch kein Beschaffungsrisiko, sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Kleinere Abweichungen zwischen der Software und der vereinbarten Beschaffenheit oder kleinere Beeinträchtigungen der Zweckdienlichkeit der Software stellen keine Mängel dar. Darunter fallen auch kleinere Fehlfunktionen, die nur eine kleine Auswirkung auf die Software haben oder die Funktionalität der Software nicht oder nur in unwesentlicher Weise stören.

3.4 Zeigt der Kunde einen Mangel nicht innerhalb einer Woche nach dessen erstem Auftreten per E-Mail an support@spanflug.de zusammen mit Informationen zu dessen Auftreten und der Möglichkeit der Reproduktion des Mangels an, sind Rechte des Kunden in Zusammenhang mit diesem Mangel ausgeschlossen.

3.5 Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, falls der Kunde

a) sein Nutzungsrecht überschreitet,

b) selbst Änderungen an der Software vornimmt oder Dritte veranlasst oder diesen gestattet, Änderungen vorzunehmen, oder

c) die Software anderweitig in einer unsachgemäßen oder unangemessenen Weise verwendet.

3.6 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % pro Verfügbarkeitszeitraum (wie nachfolgend definiert) („Verfügbarkeitsquote“). Der „Verfügbarkeitszeitraum“ berechnet sich wie folgt: ein voller Vertragsmonat, davon montags bis sonntags (unter Ausschluss bundesweiter Feiertage), 6 bis 23 Uhr deutscher Zeit, mit Ausnahme von Wartungszeiträumen (wie nachfolgend definiert). Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten an der Software a) mit mindestens eine Woche Vorlauf (wobei eine E-Mail-Benachrichtigung oder Warnung in der Software ausreichen) und/oder b) jederzeit im Falle von Störungsbeseitigungsarbeiten zum Schutz von Anbieter- oder Kundendaten durchzuführen („Wartungszeiträume“). Die Verfügbarkeitsquote gilt als nicht verletzt, falls a) Zugriff auf die Software möglich ist, diese aber nicht korrekt funktioniert, oder b) Zugriff auf die Software aufgrund von Ausfällen oder sonstigen Nichtverfügbarkeiten oder Störungen wegen Ursachen, die in der Sphäre von Dritten, Zulieferern oder Telekommunikationsanbieter oder anderweitig außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, nicht möglich ist.

3.7 Im Falle eines Mangels nach diesem Vertrag wird der Anbieter nach eigenem Ermessen den Mangel beheben; weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde ist nur dann berechtigt, diesen Vertrag aufgrund eines Mangels der Software zu kündigen, wenn der Mangel die Nutzung der Software erheblich beeinträchtigt und der Mangel nicht binnen angemessener Frist behoben werden konnte.

3.8 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter nachprüfbare Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung der Software zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung und Identifikation von Fehlern und Fehlerquellen mitzuwirken.

4. Haftung

4.1 Bei jeder einfach fahrlässigen Schadensverursachung haftet jede Partei nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die die andere Partei vertrauen darf sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere Haftung für Fälle, in denen ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für Schäden übernommen worden ist, im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Verzug. Zudem ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel ausgeschlossen, die bereits bei Vertragsschluss bestehen.

4.2 Die Haftung der Parteien nach Abschnitt 4.1 Satz 1 ist ferner a) für mittelbare Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen und b) insgesamt für alle Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf die unter dem Vertrag zu zahlende Vergütung beschränkt.

4.3 Die Parteien verpflichten sich für den Fall, dass ein Schaden eintritt oder bereits eingetreten ist, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen oder unverzüglich zu veranlassen, um den Schaden und seine Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen.

4.4 Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

5. Modul Free

5.1 Der Anbieter kann die Software für einen begrenzten Zeitraum zu Testzwecken oder mit eingeschränktem Funktionsumfang kostenfrei zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Es gelten die §§ 599, 600 BGB. Der Anbieter gibt insoweit also keine Gewährleistung und haftet nicht im Falle von einfacher Fahrlässigkeit. Der Zeitraum der kostenfreien Nutzung sowie der Funktionsumfang können durch den Anbieter beliebig und jederzeit beschränkt werden, auch während der Laufzeit des Vertrages. Einer gesonderten Erklärung durch den Anbieter gegenüber dem Kunden bedarf es nicht. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Im Falle einer kostenfreien Nutzung einschließlich Nutzung des Moduls Free hat dieser Abschnitt Vorrang vor den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

6. Support

6.1 Der Kunde kann den Anbieter per E-Mail zur Lösung von Problemen und möglichen Störfällen mit Blick auf die Software kontaktieren. Diese Form des Supports stellt einen zusätzlichen, für den Kunden kostenlosen Service dar und kann vom Anbieter jederzeit ergänzt oder geändert werden. E-Mailanfragen des Kunden sind an folgende Mailadresse zu senden: support@spanflug.de. Die E-Mail hat eine Beschreibung des technischen Problems, die den Benutzernamen sowie das verwendete Betriebssystem und jede sonstige weitere relevante Information, die die Angelegenheit umschreibt, zu enthalten. Weiter anzugeben sind Kontaktdetails (Telefonnummern und Faxnummern), unter denen der jeweilige Kunde zu erreichen ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei jedweder Kommunikation mit dem Anbieter Kundendaten nur in anonymisierter Form übermittelt werden und keine Rückschlüsse auf einzelne natürliche Personen gezogen werden können. Der Anbieter wird sich bemühen, dem Kunden im Falle von Supportanfragen zu helfen, schuldet aber keine Problemlösung. 

7. Geheimhaltung

7.1 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Vorfeld und/oder im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags bekannt wurden oder werden, geheim zu halten, insbesondere jeden Zugang Dritter zu diesen Informationen zu vermeiden. Der Kunde hat sämtliche durch ihn berechtigten Nutzer, Mitarbeiter und Angestellte, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet sind, zur Geheimhaltung in dem hier definierten Umfang zu verpflichten.

7.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung aus Ziffer 7.1 bindet den Anbieter entsprechend für vertrauliche Informationen des Kunden. Insbesondere wird der Anbieter Daten des Kunden nicht an unberechtigte Dritte weitergeben, nur einem notwendig engen Kreis von Mitarbeitern zugänglich machen und auf Kundenwunsch unverzüglich löschen. Informationen von und über Kunden werden durch den Anbieter nicht ausgewertet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.

7.3 Vertraulich im Sinne dieses Vertrags sind alle Informationen, die von dem Anbieter als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

7.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach vorstehender Ziffer 7.1 gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kunden bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ohne eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden, (ii) die dem Kunden von einem Dritten ohne eine Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Anbieter übergeben werden, (iii) die unabhängig von diesem Vertrag von dem Kunden entwickelt wurden oder (iv) wenn und soweit die vertraulichen Informationen aufgrund einer vollziehbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung herauszugeben sind und der Kunden den Anbieter unverzüglich nach Kenntnis der Offenlegungspflicht unterrichtet und Gelegenheit gegeben hat, gegen die Offenlegung vorzugehen.

8. Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung

8.1 Wenn der Kunde personenbezogene Daten in nicht anonymisierter Form an den Anbieter übermittelt, ist er im Verhältnis der Parteien allein für die (datenschutzrechtliche) Rechtmäßigkeit der Übermittlung an den Anbieter und dessen vereinbarungsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der übermittelten Daten verantwortlich.

8.2 Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar unter: https://spanflug.de/avv)

9. Nutzungsgebühr

9.1 Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.

9.2 Die Nutzungsgebühr ist mit Rechnungsstellung fällig.

9.3 Alle Nutzungsgebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

9.4 Der Anbieter kann die Nutzungsgebühr jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach einer Laufzeit von mindestens drei (3) Monaten nach billigem Ermessen ändern. Der Anbieter wird sein billiges Ermessen in der Weise ausüben, dass die erhöhten Nutzungsgebühr im Bereich des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig für eine vergleichbare Leistung verlangt wird; dabei sind der Vertragszweck sowie die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der Nutzungsgebühr ist darüber hinaus dann zulässig, wenn sich die Bereitstellungskosten des Anbieters im Hinblick auf das Anbieten der Software oder aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften erhöht haben. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) über jede Änderung der Nutzungsgebühr drei (3) Wochen vor Wirksamwerden der Änderung. Widerspricht der Kunde der Erhöhung der Nutzungsgebühr innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich (E-Mail ausreichend), erfolgt keine Anpassung der Nutzungsgebühr und sowohl der Anbieter als auch der Kunde können den Vertrag außerordentlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen kündigen.

10. Laufzeit; Kündigung

10.1 Die Parteien vereinbaren eine zeitlich unbegrenzte Laufzeit. Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung geregelt, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat a) zum Ende eines Vertragsjahres im Falle eines Jahresabos und b) im Übrigen zum Ende eines Monats kündigen.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde mit Zahlung der Vergütung mehr als vier (4) Wochen im Verzug ist oder
  • der Kunde Dritten unberechtigt Zugang zur Software ermöglicht hat.

 

10.3. Eine außerordentliche Kündigung ist darüber hinaus mit einer Frist von zwei (2) Wochen zulässig, wenn der Anbieter Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde oder ein anderer Nutzer die Nutzungsbedingungen verletzt, jeweils wenn und soweit der Anbieter dies gegenüber dem Kunden abgemahnt hat und innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen die Verletzung nicht eingestellt und nachgewiesen wurde, dass die Verletzung weiter besteht.

10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail an die jeweils von der anderen Partei angegebene E-Mail-Adresse oder Nachricht im zur Verfügung gestellten Online-Formular ist ausreichend).

10.5 Mit der Beendigung des Vertrags erlöschen alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Software und des Materials.

10.6 Alle auf diesen Vertrag bezogenen und vor Vertragsbeendigung entstandenen Zahlungsverpflichtungen und sämtliche Bestimmungen hinsichtlich der Geheimhaltung, des Eigentums, der gewerblichen Schutzrechte einschließlich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Schutz und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Materials (insbesondere der Software) gelten auch nach teilweiser oder vollständiger Beendigung dieses Vertrags fort.

11. Sonstiges

11.1 Der Kunde kann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Anbieters nur dann aufrechnen oder wegen derartiger Ansprüche Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11.4 Dieser Vertrag und seine Auslegung sowie sämtliche mit ihm im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Sachrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Der Anbieter bleibt berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Vorgenommene Änderungen sind dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn der Kunde hat diesen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 schriftlich gegenüber dem Anbieter widersprochen. Der Anbieter weist den Kunden in der schriftlichen Mitteilung nach Satz 2 nochmals ausdrücklich auf die Bedeutung und Rechtsfolgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde den Änderungen dieser AGB, können sowohl die Anbieter als auch der Kunde diesen Vertrag außerordentlich kündigen.

11.5 Erfordert der Vertrag die Schriftform, genügt, sofern nichts anderes bestimmt ist, eine einfache E-Mail.

11.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie andere vorgedruckte Bestimmungen auf Schreiben beider Parteien finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.

11.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dieser Abschnitt gilt auch im Falle von Vertragslücken.

11.8 Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und englischen Fassung des Vertrages geht die deutsche Fassung vor.

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